Lauterbach will konkrete Personalvorgaben in Krankenpflege machen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Arbeitsbedingungen in der Krankenpflege durch konkrete Personalvorgaben für die Kliniken verbessern, um den Beruf attraktiver zu machen und damit den akuten Fachkräftemangel zu lindern. „Für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Pflegekräfte in den Krankenhäusern ist eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus essentiell“, heißt es im „Krankenhauspflegeentlastungsgesetz“, über dessen Entwurf das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben) berichtet.

Nach einer Erprobungsphase im kommenden Jahr soll ab 2024 in allen Krankenhäusern verbindlich eine Methode eingeführt werden, mit der der Personalbedarf anhand des tatsächlichen Pflegeaufwands für die Patienten bestimmt wird. Ab 2025 müssen Kliniken mit Sanktionen rechnen, wenn sie dauerhaft gegen die Vorschriften verstoßen. Generell ausgenommen von den neuen Vorgaben sind Krankenhäuser, in denen es Tarifverträge zur Entlastung des Pflegepersonals gibt. Konkret geplant ist die bundesweite Einführung eines Systems, dass von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Gewerkschaft Verdi entwickelt wurde.

Bei der sogenannten Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) werden die Patienten täglich je nach Pflegebedarf in unterschiedliche Leistungsstufen eingeteilt. Dabei wird unterschieden nach Körperpflege, Ernährung oder Mobilisierung sowie nach der speziellen Pflege nach Operationen oder der Wund- und Heilbehandlung. Jeder Stufe sind bestimmte Minutenwerte zugeordnet. Dadurch ergibt sich für jeden Patienten eine bestimmte Zeit, aus dem der Personalbedarf abgeleitet werden kann.

Aus der Differenz zwischen Ist- und Sollbesetzung lässt sich dann die konkrete Personalsituation eines Krankenhauses ablesen. Nach den Plänen von Lauterbach wird nach der Einführung des Systems die erlaubte Abweichung zur Sollstärke des Personals schrittweise reduziert. Die konkreten Vorgaben sollen aber erst bis 30. November 2023 per Rechtsverordnung erlassen werden, wenn eine erste Bestandsaufnahme vorliegt. „Die Festlegung der Erfüllungsgrade soll sich an realisierbaren Werten orientieren und die Lage auf dem Arbeitsmarkt für Pflegekräfte berücksichtigen“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Das System soll für die Krankenpflege von Erwachsenen und Kindern gelten, allerdings nicht auf Intensivstationen. Der Gesetzentwurf enthält keine Prognose darüber, welcher zusätzliche Personalbedarf sich aus den neuen Personalvorgaben ergibt. Die Entwickler des Systems gehen nach früheren Angaben von einer notwendigen Aufstockung um 40.000 bis 80.000 Pflegekräfte aus. Derzeit sind in der Krankenpflege rund 700.000 Menschen beschäftigt.

Foto: Krankenhaus (dts)

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