Karlsruhe – Die umstrittenen Äußerungen der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen 2020 waren unzulässig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch.
Merkel habe als Regierungsmitglied „die Integrität des freien und offenen Prozesses der Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen“ verletzt, sagte die vorsitzende Richterin Doris König zur Begründung. Die AfD hatte gegen die Bundeskanzlerin geklagt, weil Merkel nach Ansicht der Partei durch ihre Stellungnahme gegen die Pflicht zur Neutralität im politischen Meinungskampf verstoßen habe und damit das Recht auf Chancengleichheit verletzt worden sei. Merkel hatte die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten verurteilt und während eines Staatsbesuches in Südafrika verlangt, dass „das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss“. Kemmerich war durch eine Mehrheit aus CDU- und AfD-Stimmen zum Ministerpräsidenten gewählt worden.
Die gemeinsame Abstimmung mit der AfD wurde innerhalb der CDU als Tabubruch gesehen. Kemmerich trat kurze Zeit nach der Wahl zurück. Seitdem regiert in Thüringen eine Minderheitsregierung aus Linken, SPD und Grünen.
Foto: Angela Merkel (dts)