FDP will Abtreibungsnorm erhalten

Berlin – Die FDP möchte die Abtreibungsnorm § 218 im Strafgesetzbuch erhalten. „Mögen einzelne Parlamentarier anderer Parteien andere Sichtweisen haben, wir stehen glasklar zu der durch § 218 StGB statuierten Regelung“, schreibt die rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Katrin Helling-Plahr, in einem Gastbeitrag für „FAZ. Einspruch“.

Mit den Freien Demokraten werde es „kein Abrücken vom Lebensschutzkonzept des Bundesverfassungsgerichts“ geben. Die FDP scheint sich damit zur Zukunft des Abtreibungstatbestands festgelegt zu haben. Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien heißt es hingegen, eine Kommission solle „Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches“ prüfen. Helling-Plahr schrieb ihren Gastbeitrag als Erwiderung auf einen Text der stellvertretenden CSU-Vorsitzenden Dorothee Bär, der in der vergangenen Woche anlässlich der Abschaffung des bisher in § 219a Strafgesetzbuch enthaltenen Werbeverbots für Abtreibungen erschienen war.

Bär hatte darin vermutet, „dass die Abschaffung von § 219a nur der erste Schritt ist, um aus einem grundsätzlichen Unrecht ein angebliches Menschenrecht zu zimmern“. Dem tritt Helling-Plahr entgegen: „Der Anstand gebietet, die Bürger nicht durch unwahre Unterstellungen und Mutmaßungen zu verunsichern“, schreibt die FDP-Rechtspolitikerin.

Foto: Frau mit braunem Haar (dts)

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