Landkreise schlagen Alarm bei Sozialhilfe für Ukraine-Flüchtlinge

Berlin – Die Landkreise schlagen Alarm beim geplanten Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Ukraine-Flüchtlinge sollen nach Plänen der Bundesregierung ab dem 1. Juni von Jobcentern Leistungen nach Sozialgesetzbuch II erhalten können. Doch die schnelle Umsetzung könnte an der Bürokratie scheitern. Grund sei ein Mangel an Spezialpapier, sagte der Präsident des Landkreistags, Reinhard Sager, den Funke-Zeitungen: „Die Bundesdruckerei kann derzeit nicht genügend fälschungssichere Dokumentenvorlagen ausliefern, auf denen die Ausländerbehörden ihre Fiktionsbescheinigungen ausstellen.“ Die Bescheinigungen dienen als Nachweis für einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis.

„Das mag sich anachronistisch anhören, spielt aber im Jahr 2022“, sagte Sager. Die Landkreise fordern vom Bund, dass die Jobcenter vorübergehend andere Bescheinigungen der Ausländerämter anerkennen können. „Anderenfalls befürchten wir den Frust nicht nur vieler ukrainischer Vertriebener, denen von der Politik versprochen worden ist, ab dem 1.6. ihre Leistungen von den Jobcentern zu erhalten“, sagte Sager. Auch die Beschäftigten in Ausländerämtern und Jobcentern würden sich einer Welle aus Unverständnis und Frust gegenübersehen.

Der Bund solle pragmatisch handeln.

Foto: Ankunft von Flüchtlingen aus der Ukraine in Deutschland (dts)

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