Sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen vom Ex-Bundestrainer im Schwimmen, so lautet die Anklage von der Staatsanwaltschaft. So soll Stefan Lurz in zwei Fällen im Jahre 2011 und 2012 minderjährige Leistungsschwimmerin sexuell Missbraucht haben. Er wurde vom Gericht, nachdem er die Taten eingeräumt hatte, zu 6 Monaten auf Bewährung, sowie einer Geldstrafe an den Weißen Ring in Höhe von 1500€ verurteilt. Sowie darf er 3 Jahre lang nicht als Schwimmtrainer mehr arbeiten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da noch Revision eingelegt werden kann. Solange gilt man in Deutschland als noch nicht verurteilt.