Im Terrorprozess gegen die rechtsextreme „Gruppe S.“ sind die Hauptangeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Stuttgart sprach die Angeklagten am Donnerstag schuldig, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr als Mitglieder beteiligt zu haben.
Die beiden Rädelsführer der Gruppe wurden zu Gefängnisstrafen von sechs Jahren bzw. fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Gegen weitere acht Beschuldigte wurden dem Urteil zufolge Haftstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten und vier Jahren und sechs Monaten verhängt – eine Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde eine Person freigesprochen. Die Bundesanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, bei einem persönlichen Treffen im September 2019 die rechtsterroristische Vereinigung „Gruppe S.“ gegründet zu haben.
Die Gründungsmitglieder sollen darauf abgezielt haben, mit ihrer Vereinigung die Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu erschüttern und letztlich zu überwinden. Zu diesem Zweck sollten durch Angriffe auf Moscheen und die Tötung oder Verletzung einer „möglichst großen Anzahl“ dort anwesender muslimischer Gläubiger „bürgerkriegsähnliche Zustände“ herbeigeführt werden, hieß es in der Anklage. Der Großteil der Gruppe war im Februar 2020 festgenommen worden. Ein weiterer Angeklagter aus Bayern war vor einigen Wochen überraschend gestorben.
Foto: Justizzentrum (Archiv) [dts]