FDP-Vize Wolfgang Kubicki will den Anteil von Migranten pro Stadtteil bei 25 Prozent deckeln. „Wir müssen dazu beitragen, dass wir auch Viertel entflechten, dass wir die Residenzpflicht wieder einführen“, sagte Kubicki dem TV-Sender „Welt“ am Dienstag.
„Wir können nicht – wie in Frankreich – Banlieues sich entwickeln lassen, sondern müssen sagen: Ein Viertel einer Stadt darf nicht mehr als 25 Prozent Migrantenanteil haben, damit keine Parallelgesellschaften entstehen. Das, was wir heute auf deutschen Straßen sehen, ist das Ergebnis von Parallelgesellschaften, die sich entwickelt haben, weil Menschen verständlicherweise sich zusammengefunden haben in bestimmten Vierteln.“ Kubicki plädierte auch für Abschiebeabkommen mit Drittstaaten. „Wir können auch schon heute einfach gesetzlich in Drittstaaten abschieben, die aufnahmebereit sind. Und ich würde empfehlen, dass die Bundesregierung nicht nur mit Herkunftsländern redet, sondern mit afrikanischen Ländern beispielsweise, von denen wir wissen, sie wären gegen Zahlung eines kleinen Obolus bereit, Menschen aufzunehmen. Und das könnten wir heute schon tun.“ Diese Zentren müssten nicht zwangsläufig in Afrika liegen, so Kubicki. „Ruanda beispielsweise wäre bereit, und man kann auch in anderen Ländern verhandeln. Wir müssen zunächst einmal den politischen Willen haben, aus Deutschland so was zu tun, und dann kann Joachim Stamp auch in afrikanische Länder reisen oder in andere Länder reisen auf der Welt und fragen, ob diese bereit wären, die Ausreisepflichtigen, die bei uns rechtskräftig nicht mehr in Deutschland bleiben können, aufzunehmen.“ Das sogenannte „Ruanda-Modell“ stammt aus Großbritannien. Dort hatte die Regierung Anfang 2022 angekündigt, eine unbegrenzte Anzahl an Flüchtlingen in das 6.500 Kilometer entfernte Land zu schicken. Bislang wurden allerdings noch keine Flüchtlinge über das Abkommen nach Ruanda geschickt: Ein Berufungsgericht hatte geurteilt, dass der Plan nicht rechtmäßig ist. Das Land sei kein sicheres Drittland, weil Asylsuchende dort in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden könnten, wo ihnen Verfolgung drohen könnte. Zudem verstoße das „Ruanda-Modell“ gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, nach der Folter und unmenschliche Behandlung verboten ist.
Foto: Wolfgang Kubicki (Archiv) [dts]