Die Bildungsministerien der Bundesländer stehen dem Einsatz sogenannter „künstlicher Intelligenz“ (KI) im Unterricht offen gegenüber, wollen aber die Lehrkräfte über die Nutzung entscheiden lassen. Generative KI-Anwendungen, die Texte oder Bilder erstellen, sind spätestens seit dem Erfolg von ChatGPT an Schulen ein Thema.
Viele Ministerien haben dieses Jahr Leitlinien zum Umgang mit KI im Unterricht veröffentlicht, alle Länder bieten Fortbildungen und Tipps zur Anwendung. In Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Sachsen, in denen Informatik bereits Pflichtfach ist, ist das Thema KI im Lehrplan verankert. Der Einsatz der generativen KI liegt aber in der Verantwortung der Lehrkräfte – auch wegen Datenschutz und Nutzungsbedingungen. Mecklenburg-Vorpommern hat als erstes Bundesland allen Schulen einen KI-Assistenten über einen Drittanbieter bereitgestellt, wie der „Spiegel“ nun schreibt: so können Lehrkräfte und Schüler in unterschiedlichen Fächern ChatGPT datenschutzkonform nutzen, Bremen prüft diese Option. Ein Mindestalter von 13 Jahren für die Nutzung im Unterricht, wie es die Unesco empfiehlt, geben die Länder nicht vor.
Foto: Klassenraum in einer Schule (Archiv) [dts]