Im Zusammenhang mit der geplanten Novelle des schleswig-holsteinischen Bestattungsgesetzes kritisiert Tade Spranger, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Bonn, das Justizministerium in Kiel scharf. Grund: Die geplante Zulassung einer Kompostierung von Leichen – laut Spranger „ein komplett irrer Vorgang“, sagte er dem „Spiegel“.
Der Professor, zu dessen Arbeitsgebiet das Friedhofs- und Bestattungsrecht gehört, ist einer der Experten, die das Ministerium um Stellungnahme zum Gesetzentwurf gebeten hat. Spranger zufolge bestehen „zahlreiche naturwissenschaftliche und medizinische Bedenken auch in Bezug auf die biologische Sicherheit“ des Verwesungsprozesses. Überdies fehle für bereits erfolgte Bestattungen im Rahmen des Pilotprojekts des Berliner Unternehmens „Meine Erde“ eine „hinreichende Rechtsgrundlage“. Sprangers Fazit: „Es gibt rein gar nichts, was dieses nicht funktionierende Verfahren rechtfertigt.“ Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen argumentiert ähnlich. In einer Ende Juni an die Bezirksregierungen verschickten rechtlichen Einschätzung heißt es in Bezug auf das von „Meine Erde“ „Reerdigung“ genannte Verfahren: „Mit den vorgelegten Informationen zur `Reerdigung` konnte nicht belegt werden, dass Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung ausgeschlossen werden können. Zudem wird dem Grundrecht auf eine ungestörte Totenruhe im Bestattungsrecht eine große Bedeutung beigemessen.“
Foto: Friedhof (Archiv) [dts]