Die geplante Kindergrundsicherung soll im ersten Jahr nach ihrer Einführung zum 1. Januar 2025 rund 1,87 Milliarden Euro und damit rund 500 Millionen Euro weniger als die zuletzt von der Koalition vereinbarten 2,4 Milliarden Euro kosten. Das geht aus dem jüngsten, überarbeiteten Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung hervor, über den die „Rheinische Post“ in ihrer Mittwochausgabe berichtet.
Demnach fallen 2026 im zweiten Jahr bereits 3,45 Milliarden Euro an Kosten an. 2027 sollen dann 4,64 und 2028 bereits 5,85 Milliarden Euro für die bessere soziale Absicherung von Kindern ausgegeben werden. Dem Entwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) zufolge soll die Einführung der Kindergrundsicherung begleitend evaluiert werden. „Dabei soll untersucht werden, ob die Ziele der Reform erreicht werden und die Kindergrundsicherung tatsächlich leichter in Anspruch genommen werden kann, mehr Familien erreicht, die finanzielle Sicherheit und Erwerbssituation von Familien verbessert, die Kinderarmut reduziert und die Teilhabechancen der Kinder und Jugendlichen stärkt. Über die Auswirkungen der Kindergrundsicherung wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zum 30.06.2030 einen Bericht vorlegen“, heißt es in dem Entwurf.
Er soll nach dem Willen von Ministerin Paus an diesem Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.
Foto: Mutter mit Kind und Kinderwagen (Archiv) [dts]