Das harte Urteil eines britischen Gerichts gegen einen deutschen Klimaaktivisten könnte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte landen. „Wir prüfen mehrere Optionen, darunter eine Klage in Straßburg“, sagte seine Anwältin Laura O`Brien.
Im Oktober letzten Jahres war ihr Mandant zusammen mit einem britischen Klimaaktivisten auf eine Autobahnbrücke östlich von London geklettert. Für 41 Stunden hielten sie den Verkehr über die Themse auf. Im April wurde der Aktivist aus Deutschland dafür zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Seine Berufung gegen das hohe Strafmaß wies ein Londoner Gericht am vergangenen Montag zurück. Die Partnerin des Inhaftierten sagte, sie habe ihm die Nachricht bei einem Besuch im Gefängnis überbringen müssen. Großbritannien habe ein Exempel an ihm statuieren wollen, sagte sie. „Er war darauf vorbereitet, ein politischer Gefangener zu sein, aber niemand hatte eine so lange Haftstrafe erwartet.“ Laut O`Brien seien Haftstrafen dieser Länge für friedlichen Protest beispiellos. „Das jetzt bestätigte Urteil ist unverhältnismäßig“, sagte sie. „Großbritannien höhlt die Europäische Menschenrechtskonvention und das darin verankerte Recht auf Protest aus.“
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