Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirft der Bundesregierung einen Bruch des Klimaschutzgesetzes vor, da sie weder für den Verkehrs- noch für den Gebäudesektor ein Sofortprogramm zur Einhaltung der Klimaziele vorgelegt habe. „Es hätte eigentlich am 17. Juli von Herrn Wissing und von Frau Geywitz ein entsprechendes Sofortprogramm vorgelegt werden müssen“, sagte die stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz dem Fernsehsender Phoenix.
„Das Gesetz gilt, es ist noch nicht in der Novellierung durch den Bundestag gegangen. Von daher, ist es ganz klar ein Rechtsbruch.“ Das Klimaschutzgesetz schreibt Sofortprogramme vor, wenn – wie im vergangenen Jahr in den Sektoren Verkehr und Gebäude geschehen – die vorgegebenen Ziele zur Treibhausgasminderung nicht erreicht werden. Metz befürwortete eine Novellierung des Klimaschutzgesetzes, „aber nicht so, wie es jetzt geplant“ sei: „Es müsste eigentlich noch ambitionierter werden, als es aktuell ist. Und die Bundesregierung macht genau das Gegenteil. Das ist schon sehr, sehr bitter, insbesondere da wir auch noch eine grüne Beteiligung in dieser sogenannten Klimaregierung haben“, kritisierte Metz.
Die Umweltaktivistin forderte erneut ein allgemeines Tempolimit, womit nach Berechnungen des Umweltbundesamtes Millionen Tonnen CO2 eingespart werden könnten. Ferner verlangte sie einen Abbau klimaschädlicher Subventionen im Verkehrssektor, wie der Förderung von besonders hoch emittierenden Dienstwagen oder des Diesel-Preises.
Für den Gebäudesektor forderte Metz ein Gebäudeenergiegesetz mit sofortigem Verbot von Öl- und Gasheizungen im Neubau sowie einer schnellen Austauschpflicht von fossilen Heizungen in Altbauten.
Foto: Deutsche Umwelthilfe (Archiv) [dts]