Nachdem der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, bei den Ermittlungen gegen eine „Reichsbürger“-Gruppe in Überwachungsmaßnahmen der Ermittlungsbehörden geraten sein soll, fordern Politiker eine Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen. „Es ist durchaus alarmierend, wenn ein ehemaliger Präsident des Bundesamtes für den Verfassungsschutz aus der Reichsbürgerszene heraus ins Vertrauen gezogen wird“, sagte Roderich Kiesewetter (CDU), Mitglied des Geheimdienstgremiums des Bundestages, der „Welt am Sonntag“.
Es müsse aufgeklärt werden, inwiefern Verbindungen zu Maaßen genutzt wurden und gegebenenfalls auf sein Insiderwissen zurückgegriffen wurde. „Hier braucht es bessere Kontrollmechanismen beziehungsweise dienstrechtliche Vereinbarungen und Sicherheitsüberprüfungen, um so etwas besser aufzuklären oder zu verhindern“, sagte Kiesewetter weiter. Auf einem zwischenzeitlich beschlagnahmten Handy hatten Fahnder Medienberichten zufolge einen Austausch zwischen Maaßen und einem Bekannten der Verdächtigen entdeckt. Das BfV soll vor vier Wochen dann eine sogenannte Erkenntnisanfrage zu Maaßen an die Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamtes (BKA) gestellt haben. Solche Anfragen dienen dem Informationsaustausch zwischen Behörden. Linke-Politiker André Hahn, ebenfalls Mitglied des Geheimdienstgremiums des Bundestages, pflichtete Kiesewetter bei. Dass ein ehemaliger Verfassungsschutzchef in das Visier seiner früheren Behörde gerate, sei höchst ungewöhnlich. Hier müssten die staatlichen, insbesondere juristischen Behörden tätig werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte für strafbare Aktivitäten geben sollte. Der Grünen-Politiker und Vorsitzende des Geheimdienstgremiums, Konstantin von Notz, hält Wachsamkeit für geboten. „Dass diese Behörden diejenigen in den Blick nehmen, die sich gegen die im Grundgesetz verankerte Ordnung wenden, ist logisch und konsequent“, sagte von Notz der „Welt am Sonntag“. Die Frage, wer vom Inlandsnachrichtendienst beobachtet werde, sei keine, die sich an politischen Opportunitäten, sondern an klaren rechtlichen Vorgaben ausrichte. Maaßen hatte der „Welt“ den Vorgang kürzlich bestätigt.
Foto: Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz (Archiv) [dts]