Die Grünen haben schwere Bedenken gegen die von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) geplante Aktienrente geäußert. „Die Aktienrente nach dem Konzept des Bundesministeriums der Finanzen wirft nach dem aktuellen Stand zahlreiche gravierende finanzielle, beihilferechtliche, vor allem aber verfassungsrechtliche Fragen auf“, heißt es in einer Analyse des Grünen-Rentenpolitikers Markus Kurth, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Mittwochausgaben) berichten.
Deshalb sei es offen, ob das Vorhaben in der aktuell bekannten Form umgesetzt werden könne. Lindner plant, jährlich etwa zehn Milliarden Euro in Aktien und Anlagen zu investieren, um mit dem Kapital ab Mitte der 2030er Jahre die Rentenversicherung zu entlasten. Konkret soll der Bund dafür Kredite aufnehmen und diese an eine unabhängige Stiftung weiterreichen, die die Gelder am Kapitalmarkt anlegt. Lindner geht davon aus, dass unterm Strich ein Gewinn steht, weil die Anlagerendite höher sei als der Schuldzins. Nach Ansicht des Ministers muss der Betrag zudem nicht bei der Schuldenbremse angerechnet werden, weil das Geld nicht ausgegeben, sondern angelegt werde. Kurth äußerte Zweifel, ob mit der Konstruktion Gewinne erzielt werden können. „Die aktuelle Entwicklung des ähnlich konstruierten Staatsfonds Kenfo zeigt, wie schwierig es ist, mit der Aktienrente überhaupt eine positive Rendite zu erwirtschaften“, so der Grünen-Politiker. Er verwies darauf, dass der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Kenfo), der seit 2017 insgesamt 24 Milliarden Euro zur Entsorgung von Atommüll am Kapitalmarkt anlegt, 2022 einen Verlust von rund zwölf Prozent beziehungsweise 3,1 Milliarden Euro erwirtschaftet hat.
Ein „herber Einschnitt“, so Kurth. Bei der Aktienrente komme erschwerend hinzu, dass bei einer vollständigen Kreditfinanzierung zusätzlich die Zinskosten erwirtschaftet werden müssten. „Wenn die Aktienrente ähnlich niedrige Renditen erreichen würde, wäre es besser, den Kredit gar nicht erst aufzunehmen“, so das Fazit des Grünen-Politikers. Aus Sicht des Grünen-Politikers besteht auch ein Problem mit dem europäischen Beihilferecht.
So müsse der über die Stiftung organisierte Staatsfonds als Wettbewerber privater Anlagegesellschaften gesehen werden. Somit seien die Haftung des Bundes und die durch ihn beschafften günstigen Kredite grundsätzlich verbotene staatliche Beihilfen, für die eine Genehmigung der EU-Kommission nötig sei, erläuterte Kurth. Bleibe Lindner bei seiner Linie, sei offen, wie die Konstruktion beihilferechtlich möglich sei, so der Rentenpolitiker.
Foto: Alte und junge Frau sitzen am Strand [dts]