Die EU-Kommission hat am Donnerstag Vorschriften für das CO2-Grenzausgleichssystem verabschiedet. Für einen Übergangszeitraum ab dem 1. Oktober müssen Händler über die Emissionen ihrer eingeführten Produkte Bericht erstatten.
Mit der Durchführungsverordnung werden die Berichterstattungspflichten sowie die angewandte Methode zur Berechnung der während des Herstellungsprozesses freigesetzten Emissionen im Detail festgelegt. Erste Berichte werden ab 31. Januar 2024 fällig. Mit spezieller Software, Schulungsmaterial, Webinaren und Tutorials soll die Einführung des Grenzausgleichssystems begleitet werden. 2026 soll schließlich das dauerhafte System in Kraft treten.
Dann müssen Importeure für die CO2-Emissionen ihrer Produkte Zertifikate erwerben. Damit soll laut EU-Institutionen verhindert werden, dass die Produktion von CO2-intensiven Gütern wie Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff bei einem steigenden innereuropäischen CO2-Preis in Nicht-EU-Länder verlagert wird.
Foto: EU-Fahnen (Archiv) [dts]