CDU-Abgeordneter zieht wegen GEG vor Verfassungsgericht

Aus den Reihen der Union gibt es Bestrebungen, das umstrittene Heizungsgesetz der Ampelkoalition mit einem Gang vor das Bundesverfassungsgericht auszubremsen. Der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann kündigte am Donnerstag an, in Karlsruhe eine einstweilige Verfügung beantragen zu wollen.

Demnach soll dem Bundestag untersagt werden, die abschließende Beratung und Abstimmung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) durchzuführen, ohne dass der maßgebliche Gesetzentwurf nicht mindestens 14 Tage vorher den Abgeordneten schriftlich zugegangen ist. Im Rahmen eines Organstreitverfahrens soll das Gericht zudem feststellen, dass das Gesetzgebungsverfahren in Bezug auf das GEG „massiv“ seine Rechte als Abgeordneter auf „gleichberechtigte Teilhabe“ an der parlamentarischen Willensbildung verletze. „Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-Minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren“, sagte der frühere Berliner Justizsenator. „Die parlamentarisch maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erlauben es nicht, die konzeptionellen Schwächen dieses Gesetzespakets aufzuzeigen und zu ändern.“ Gegen das „inhaltliche Ziel“ des Gesetzes will sich Heilmann nach eigenen Angaben nicht wenden. Es gehe ihm stattdessen darum, „gegen das sehr mangelhafte parlamentarische Verfahren“ vorzugehen. Nach Einschätzung eines Verfassungsrechtlers hat Heilmanns Klage allerdings nur geringe Erfolgsaussichten: Er sehe „zumindest keine eindeutigen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Verfahren“, sagte Alexander Thiele von der Business & Law School in Berlin am Donnerstag dem Sender ntv. Zwar hätten Abgeordnete das Recht auf eine angemessene Vorbereitungszeit in Gesetzgebungsverfahren, „konkrete Mindestbefassungszeiten lassen sich da aber nicht angeben“. Die Regierungsfraktionen wollen die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) noch in der kommenden Woche verabschieden, obwohl vor Freitag kein ausformulierter Gesetzentwurf erwartet wird. Die Ampelparteien hatten sich zuletzt auf umfangreiche Änderungen des in erster Lesung eingebrachten Gesetzestextes verständigt.

Foto: Bundesverfassungsgericht [dts]

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