Etwa neun Prozent der Ausreisepflichtigen sind zuvor schon mehrmals nach Deutschland zugewandert. Das geht aus einer Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hervor, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet.
Vor allem Migranten aus Balkanstaaten wiesen „zirkuläre Wanderungsmuster“ auf. So ist laut der Untersuchung fast jeder zweite ausreisepflichtige Serbe (47 Prozent) mindestens zweimal eingereist, bei Bosniern sind es 46 Prozent und bei Nordmazedoniern 42 Prozent. Insgesamt leben aktuell rund 300.000 Ausreisepflichtige im Land. Die bisher unveröffentlichte Studie rät, „die Sinnhaftigkeit und die Ausrichtung der Rückkehrförderung“ für Migranten vom Balkan „zu diskutieren“. Wie das Bamf der „Welt am Sonntag“ mitteilte, reisten im Jahr 2022 rund 1.200 Ausländer wieder nach Deutschland ein, die in den Jahren zuvor mit dem Bund-Länder-Programm (REAG/GARP) gefördert ausreisten, das entspricht rund 15 Prozent aller geförderten Ausreisen in diesem Jahr. Der Prozentsatz ist deutlich höher als in den Jahren zuvor, als er sich im einstelligen Bereich bewegte. Wie die Daten weiter zeigen, stagnieren die geförderten freiwilligen Ausreisen auf sehr niedrigem Niveau. Lediglich um die Jahre 1998 (über 100.000 geförderte Ausreisen) und 2016 (über 50.000) wurde das Bund-Länder-Förderprogramm REAG/GARP kräftig genutzt, in beiden Phasen vor allem von Südosteuropäern, die in den 90ern infolge der jugoslawischen Zerfallskriege und im vergangenen Jahrzehnt als unbegründet Schutzsuchende kamen.
Gerade einmal 7.900 geförderte REAG/GARP-Ausreisen gab es hingegen 2022, ungefähr in diesem Bereich bewegen sie sich seit den 80ern in den meisten Jahren. Nicht erfasst sind Personen, die ohne Fördermittel freiwillig ausreisen. Laut Fachleuten wüssten Deutschland und andere EU-Staaten derzeit auch nicht, ob ein ankommender Asylbewerber schon einmal aus einem anderen europäischen Land gefördert ausgereist war, berichtet die „Welt am Sonntag“ weiter. Auf eine entsprechende Anfrage der Zeitung antwortete das Bamf: „Bislang existiert keine europäische Datenbank zum Informationsaustausch über geförderte freiwillige Ausreisen.“
Ebenso verhalte es sich mit einer Rechtsgrundlage zur Erhebung, Verarbeitung und Weiterleitung derartiger personenbezogener Daten.
Foto: Flüchtlinge auf der Balkanroute [dts]