Die Bundesregierung will die Herkunftskennzeichnung für Fleisch in Supermärkten ausweiten. Das Kabinett billigte am Mittwoch eine entsprechende Verordnung von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne).
Mit der neuen Regelung wird die Angabe der Herkunft bei frischem, gekühltem und gefrorenem Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel auch auf nicht vorverpacktes Fleisch erweitert. Das war bisher nur bei verpacktem Fleisch vorgeschrieben. Für unverpacktes Rindfleisch besteht bereits eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung. „Wer an der Frischetheke einkauft, wird künftig verbindlich vorgeschrieben informiert, wo das Fleisch herkommt“, sagte der Minister. Neben der Einführung einer staatlichen, verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung wolle er die Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln „umfassend ausweiten“. „Die jetzige Verordnung ist dabei nur ein erster Schritt.“ Er bedauere, dass die EU-Kommission entgegen ihrer Ankündigung „noch immer keinen Vorschlag für eine EU-weite, umfassende Herkunftskennzeichnung vorgelegt“, so Özdemir. Auch andere Mitgliedstaaten hätten bereits nationale Regelungen getroffen. Gerade Landwirte mit kleinen oder mittleren Höfen bräuchten eine Chance, am Markt bestehen zu können. Die Vorschriften sehen vor, dass das angebotene Fleisch grundsätzlich mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland des Tieres gekennzeichnet wird. Liegen Geburt, Aufzucht und Schlachtung der Tiere nachweisbar in einem einzigen EU-Mitgliedstaat oder Drittstaat, darf die Angabe „Ursprung“ verwendet werden. Der Verordnungsentwurf soll noch diesen Sommer verabschiedet werden und Anfang 2024 in Kraft treten.
Foto: Steak auf einem Grill [dts]