DGB will breite Anwendung von Bundestariftreuegesetz

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert eine breite Anwendung des neuen Bundestariftreuegesetzes auch auf Unternehmen mit Bundesmehrheitsbeteiligungen sowie auf Kulturförderprogramme. „Zum Anwendungsbereich müssen ausdrücklich auch Unternehmen gehören, an denen der Bund eine Mehrheitsbeteiligung hält beziehungsweise diese finanziell fördert, sowie nachgeordnete Behörden des Bundes, Anstalten, Körperschaften und Einrichtungen des öffentlichen Rechts“, heißt es in einem Positionspapier, das diese Woche vom DGB beschlossen wurde und über das das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben) berichtet.

„Die Regelungen müssen branchenübergreifend, also auch für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie für die Konzessionsvergabe, gelten“, schreibt die Gewerkschaft darin. „Ebenso müssen sie Anwendung finden auf die Vergabe von Wirtschafts- und Kulturförderung sowie die Vergabe von Forschungs- und Weiterbildungsgeldern.“ Die Bundesregierung will zeitnah ein neues Gesetz verabschieden, wonach Aufträge des Bundes künftig nur noch an tariftreue Unternehmen vergeben werden. Laut Entwurf will das Arbeitsministerium auf Antrag der Gewerkschaften oder Arbeitgebervereinigungen Rechtsverordnungen aufsetzen, die die „verbindlichen Arbeitsbedingungen“ regeln. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell forderte das Arbeitsministerium auf, selbst festzulegen, welche Tarifbedingungen eingehalten werden müssen. „Was für mehr Tariftreue nicht hilft, sind die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplanten Antragsverfahren: Gewerkschaften und Arbeitgeber sollen Anträge stellen, damit das Ministerium dann Firmen per Verordnung zu tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen und Bezahlung verpflichten kann“, sagte der Gewerkschafter dem RND. Es sei Aufgabe des Bundes, selbst die Bedingungen seiner Aufträge festzulegen, mahnte Körzell. Der DGB fordert zudem die Verankerung eines speziellen Mindestlohns für die Branchen, in denen es keine Tarifverträge gibt. „In Bereichen, in denen kein maßgeblicher Tarifvertrag existiert, kann eine Tariftreueregelung ins Leere laufen“, heißt es in dem Positionspapier. Ziel der Tariftreueregelung sei der Schutz der Beschäftigten vor Billigangeboten. Das Zurückfallen auf die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes sei für das Erreichen dieser Ziele nicht geeignet, mahnt der DGB. „Es sollte daher ein vergabespezifischer Mindestlohn in für den Schutz der Beschäftigten angemessener Höhe greifen, der regelmäßig nach oben anzupassen ist.“

Foto: DGB-Logo [dts]

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