Nach dem Rekordbußgeld gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta wegen Verstößen gegen den Datenschutz steigt auch für deutsche Unternehmen das Risiko von hohen Strafzahlungen. Datenschützer bezeichneten gegenüber dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) die Entscheidung als Präzedenzfall, der auf alle Unternehmen übertragbar sei, die Daten auf Servern in den USA verarbeiteten, etwa bei der stetig stärkeren Nutzung von Cloud-Diensten.
Wenn Unternehmen „in ähnlicher Weise personenbezogene Daten unzulässig übertragen, sollten sie dies dringend abstellen und ihre Verarbeitung ändern“, sagte Marit Hansen, Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein. Andernfalls könnten Bußgelder wie bei Meta verhängt werden. „Für den Fall, dass eine Aufsichtsbehörde eine vergleichbare Situation feststellen würde, wären auch die Konsequenzen vergleichbar.“ Die Gefahr ist akut: „In Hunderten Fällen führen Datenschutzbehörden Ermittlungsverfahren wegen Datenübermittlungen in die USA“, sagte der Hamburger Datenschützer Ulrich Kühn.
Stefan Brink, früherer Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg und heute Chef eines Forschungsinstituts, sagte dem „Handelsblatt“, mit dem Meta-Urteil sei die Bußgeld-Thematik jetzt „endgültig scharf gestellt“. Wer die Dienste von Cloud-Anbietern aus den USA ohne besondere Schutzmaßnahmen nutze, müsse mit massiven Strafen rechnen. Weil es für einen rechtssicheren transatlantischen Datenverkehr bisher kein neues Datenabkommen zwischen der EU und den USA gibt, sind laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegen deutsche Firmen Bußgelder von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich.
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