Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, wünscht sich die telefonische Krankschreibung zurück. „Ich würde es begrüßen, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss die telefonische Krankschreibung, die zum 31. März ausgelaufen ist, wieder möglich macht“, sagte Reinhardt der „Rheinischen Post“ (Dienstag).
„In der Coronazeit haben wir keinen wesentlichen Missbrauch erlebt. Bei Patienten, die der Arzt gut kennt, kann er gut am Telefon einschätzen, ob er sie etwa bei einem Brechdurchfall sehen muss oder telefonisch krankschreibt.“ Zur weiteren Entlastung der Praxen forderte Reinhardt eine Gebühr für Patienten, die mehrere Ärzte aufsuchen. „Ich bin für eine Eigenbeteiligung bei besonders krassen Fällen von Ärzte-Hopping.“
In einzelnen Fällen sei eine Zweitmeinung sinnvoll. „Aber es gibt auch Patienten, die mit jedem Anliegen zu zwei oder mehr Haus- oder Fachärzten gehen. Das ist eine Verschwendung von Ressourcen. In solchen Fällen kann eine Eigenbeteiligung steuernde Wirkung haben.“
Eine Notfallgebühr von 20 Euro, die die Union fordert, kann sich der Ärztepräsident vorstellen – erst aber müsse der Zugang zur Notfallversorgung einheitlich geregelt werden: „Wir brauchen eine zentrale Hotline für die telefonische Ersteinschätzung, ob der Patient ein Fall für die Notaufnahme der Klinik ist oder ob er bis zur nächsten Sprechstunde warten kann.“ Über die Gebühr könne man diskutieren, wenn Menschen die Ersteinschätzung nicht nutzen würden. Am Dienstag beginnt der Deutsche Ärztetag in Essen.
Foto: Ärztehaus [dts]