Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) warnt die Bürger davor, in den kommenden Monaten noch neue Öl- und Gasheizungen einzubauen. „Über einen Zeitraum von 18 Jahren rechnet sich die Wärmepumpe. Außerdem werden die Preise bald sinken. Deswegen wäre Torschlusspanik wirklich falsch“, sagte der Grünen-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben).
„Niemand sollte jetzt noch schnell eine Öl- oder Gasheizung einbauen. Die fossilen Energien sind eine Sackgasse, keine Spardose.“ Die Preise für Erdgas und Heizöl würden von 2027 an durch den EU-Emissionshandel kontinuierlich steigen, sagte der Vizekanzler. „Allein schon deshalb sollte man bei einer so langfristigen Investition wie einer Heizung auf Erneuerbare setzen.“ Aber weil Wärmepumpen bisher in der Anschaffung teuer seien als Gasheizungen, „werden wir den Menschen beim Umstieg mit einer finanziellen Förderung unter die Arme greifen“. Zurückhaltend äußerte sich Habeck zum Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner (FDP), Abwrackprämien zu zahlen, die sich nach dem Alter der bisherigen Heizung richten. „Eine Anknüpfung an das Alter einer Heizung setzt beim Klimaschutzeffekt an. Das ist ein wichtiger Aspekt, aber wir müssen dann schauen, wie wir den sozialen Ausgleich sicherstellen“, sagte er. „Mir ist wichtig, dass gerade Menschen mit unteren und mittleren Einkommen eine klare Unterstützung bekommen.“ Das Konzept zum Sozialausgleich soll nach Habecks Worten fertig sein, wenn sich das Kabinett mit dem Gebäudeenergiegesetz befasst. Der Vizekanzler verteidigte die umstrittenen Ausnahmen beim Heizungstausch für Über-80-Jährige. „Wir wollen für hochbetagte Menschen eine pauschale Ausnahme einführen. Wenn ihre Heizung kaputt geht und irreparabel ist, müssen sie nicht aufs erneuerbare Heizen umstellen“, sagte er. „Ich finde es richtig und naheliegend, hier großzügig zu sein.“
Habeck wies den Vorwurf der Willkür zurück und machte deutlich, dass auch Unter-80-Jährige eine Ausnahme beantragen könnten. „Schon heute können Menschen ja – egal ob sie 35, 50 oder 80 Jahre alt sind – bei den Landesbehörden einen Antrag stellen, wenn ein Heizungstausch nach dem bestehenden Recht nötig wäre, aber eine unbillige Härte bedeuten würde“, sagte er. „Und da werden häufig Ausnahmen für Menschen über 80 gemacht. Daher werden sie jetzt quasi pauschal von der Antragspflicht befreit. Für alle anderen, also auch für den 79-Jährigen, bleibt die Möglichkeit, konkret eine Ausnahme zu beantragen.“
Das neue Gebäudeenergiegesetz bedeutet ein Ende auf Raten für konventionelle Öl- und Gasheizungen in Deutschland. Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben werden, kaputte Heizungen dürfen repariert werden.
Foto: Heizungsrohre [dts]