Die Nutzung der KI-Software ChatGPT könnte wie in Italien aufgrund von Datenschutzbedenken auch in Deutschland vorübergehend ausgesetzt werden. „Grundsätzlich ist ein entsprechendes Vorgehen auch in Deutschland möglich“, sagte eine Sprecherin des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Ulrich Kelber, dem „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe).
Dies fiele jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Landesdatenschutzbehörden, da es sich bei dem in den USA ansässigen Betreiber Open AI um ein Unternehmen handele. Dessen ungeachtet hat Kelbers Behörde die italienische Datenschutzaufsichtsbehörde bereits um „weiterführende Informationen“ zur Sperrung von ChatGPT gebeten. Diese würden dann an die zuständigen Landesdatenschutzaufsichtsbehörden und Landesmedienanstalten weitergegeben, sagte die Sprecherin. Die italienische Datenschutzbehörde hatte am Freitag die vorläufige Sperrung des auf Künstlicher Intelligenz basierenden Textprogramms ChatGPT angeordnet. Die Behörde teilte mit, als Entwickler dürfe das US-Unternehmen Open AI die Daten italienischer Nutzer ab sofort nur noch eingeschränkt verarbeiten. ChatGPT habe sich nicht an Regeln zum Daten- und Jugendschutz gehalten. Kritisiert wird vor allem, dass Open AI keine Rechtsgrundlage für das massenhafte Sammeln und Speichern personenbezogener Daten besitze. Zudem fehle es etwa an einer Alterskontrolle für Minderjährige.
Der frühere Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Stefan Brink, kritisierte das italienische Vorgehen: „Zwar nutzt KI regelmäßig auch personenbezogene Daten zu Trainingszwecken“, sagte der Direktor des wissenschaftlichen Instituts für die Digitalisierung der Arbeitswelt (Wida) dem „Handelsblatt“, soweit die Daten allerdings aus dem Internet bezogen würden, „überwiegen regelmäßig die berechtigten Interessen der Entwickler gegenüber Schutzbedürfnissen von Betroffenen“. Brink riet den deutschen Aufsichtsbehörden, die Entwicklung zu beobachten, aber nicht wie in Italien „effekthaschend und öffentlichkeitswirksam vorsorgliche Gegenpositionen aufbauen“. Es sei nicht die Aufgabe von Aufsichtsbehörden, neue Technologien der Digitalisierung aufzuhalten. „Aufklärung hilft sicherlich, aber nicht Bedenkenträgerei.“
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