Finanzbehörden nutzen die Möglichkeit automatischer Kontenabfragen so häufig wie nie zuvor. Im vergangenen Jahr erkundigte sich die Steuerverwaltung in 294.000 Fällen bei Banken vornehmlich nach Konten, aber auch nach Depots und Schließfächern.
Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Damit habe sich die Zahler der Abrufe seit 2015 verdreifacht. Damals wurde das Instrument zur Verifikation von Angaben der Steuerpflichtigen von den Finanzbehörden lediglich 98.000 Mal genutzt. 2021 gab es 286.000 Abfragen.
Auch insgesamt erreichten die Abfragen, die stets über das Bundeszentralamt für Steuern laufen, einen neuen Höchstwert. Die Gesamtzahl kletterte noch einmal leicht auf 1,142 Millionen nach 1,140 Millionen im Jahr zuvor. Die meisten Abrufe kamen dabei erneut von Gerichtsvollziehern mit 655.000. Das waren allerdings rund 30.000 weniger als 2021. Die übrigen 193.000 Abfragen verlangten Sozialbehörden und andere Bedarfsträger.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, sieht die Jahr für Jahr weiter steigende Zahl kritisch. „Ein Kontenabruf stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar“, sagte der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete. Kelber verlangt, dass „das Verfahren dringend vom Gesetzgeber evaluiert“ wird.
Foto: Finanzamt [dts]