Wenige Wochen vor Ablauf der Frist haben in sieben der 16 Bundesländer erst weniger als die Hälfte der Grundstückseigentümer die Steuererklärung für die neue Berechnung der Grundsteuer abgegeben. Dies ergab eine Abfrage der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ unter den Landesfinanzministerien.
Am geringsten war die Rücklaufquote Stand Mittwoch in Mecklenburg-Vorpommern mit rund 40 Prozent. Es folgen Baden-Württemberg und das Saarland (beide 45 Prozent), Berlin (45,6 Prozent), Nordrhein-Westfalen (46 Prozent), Brandenburg (47,5 Prozent) sowie Sachsen (49 Prozent). Bereits mehr als jede zweite Erklärung erhalten haben Bayern (50,5 Prozent), Hessen (52,9 Prozent), Thüringen (53,4 Prozent), Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein (jeweils 54 Prozent), Hamburg (55,5 Prozent) sowie Sachsen-Anhalt (56,3 Prozent). Die höchste Rücklaufquote gab Bremen mit knapp 57 Prozent an.
Auf eine weitere Fristverlängerung können Eigentümer laut Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel nicht hoffen: „Eine weitere Fristverlängerung wird es nicht mehr geben“, sagte er der FAZ. „Deutschlands Gemeinden sind auf die rund 14 Milliarden Euro Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen, um ihre kommunalen Leistungen auch in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten.“ Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Hartmut Schwab, kritisierte das Verfahren. „Es ist für alle Beteiligten zeitintensiv, und dieser Aufwand wäre verzichtbar gewesen. Denn grundsätzlich liegen der Verwaltung die meisten Daten vor, die für die Feststellung der Grundsteuerwerte erforderlich sind. Nur leider nicht gebündelt“, sagte er.
„Daher müssen Steuerpflichtige und ihre Berater diese Daten jetzt zusammentragen und übermitteln.“ Im Zuge der Grundsteuerreform müssen rund 36 Millionen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken in Deutschland eine Grundsteuererklärung abgeben. Die Frist dafür sollte ursprünglich am 31. Oktober 2022 enden, wurde aber bis zum 31. Januar 2023 verlängert.
Foto: Finanzamt [dts]