Ampel legt Gesetzentwurf zum Wahlrecht vor

Die Ampelkoalition hat einen Gesetzentwurf zum Wahlrecht vorgelegt, der eine Festlegung der Größe des Bundestags auf 598 Abgeordnete vorsieht. Anders als bislang soll es keine Überhangmandate mehr geben, dementsprechend auch keine Ausgleichsmandate, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Montagsausgabe).

Diese hatten das Parlament bei der jüngsten Wahl auf eine Größe von 735 Abgeordneten anwachsen lassen. „An einer Reform des Wahlrechts führt kein Weg vorbei“, sagte der Abgeordnete Till Steffen, der für die Grünen das Vorhaben maßgeblich ausgehandelt hat, der FAZ. „Hier geht es nicht nur um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments und explodierende Kosten. Es geht vielmehr auch um die Glaubwürdigkeit der Politik und die Reformfähigkeit unseres Landes.“ Die Ampelpläne sehen vor, dass die bisherige Zweitstimme, die Hauptstimme heißen soll, entscheidend für die Stärke der Parteien im Bundestag ist.

Sie regelt, wie viele Mandate eine Partei bekommt. Diese werden dann sowohl durch die mit der früheren Erst- und künftigen Wahlkreisstimme ermittelten Sieger in den Wahlkreisen als auch über die Landeslisten der Parteien besetzt. Gewinnen Kandidaten einer Partei in einem Land mehr Wahlkreismandate direkt, als der Partei nach dem Hauptstimmenergebnis zustehen, so werden diese Wahlkreise gar nicht vergeben. Überlegungen, die Vergabe in einem solchen Fall durch die Einführung einer Ersatzstimme zu regeln, scheiterten am Widerstand in den Reihen der Ampel.

Der bisherige Beschluss der Fraktionen habe ohnehin mehrere Modelle für einen solchen Fall vorgesehen, sagte der Abgeordnete Sebastian Hartmann, der für die SPD-Fraktion den Entwurf aushandelte, der FAZ. „Auch wenn die Ersatzstimme eine mögliche Variante war, haben wir die Bedenken gegen diese Variante aufgenommen und bieten eine andere Lösung an.“ Nachdem in der Vergangenheit immer wieder Bemühungen gescheitert waren, das Anwachsen des Bundestages über die gesetzlich vorgesehene Größe von 598 Abgeordneten hinaus anzuhalten und zurückzudrehen, zeigen sich Ampel-Politiker zuversichtlich, dass es diesmal zu einer effektiven Neuregelung kommt. Die Fraktionen sollen sich schon am Dienstag mit dem Gesetzentwurf befassen, anschließend soll er ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden. „Ein ordentliches Verfahren kann man bis Ostern gut durchführen, sodass wir bis dahin Klarheit haben sollten“, sagte Hartmann.

Die Ampel strebt nach Aussage von Steffen einen „möglichst breiten“ Konsens an und will auf die Union zugehen. „Unser Gesprächsangebot ist ernst gemeint. Keine Option ist allerdings, die Reform in die nächste Legislatur zu verschleppen, eine Verkleinerung des Bundestags ist lange überfällig“, sagte der Grünen-Politiker. In der Ampel ist man überzeugt, dass es zu einer Überprüfung des Vorschlags vor dem Bundesverfassungsgericht kommt.

Gibt es keine Einigung auf den jetzigen Vorschlag, würde die bisherige Gesetzeslage gelten, die eine Verringerung der Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 vorsieht. In der Ampel hofft man, dass das den Druck erhöht, dem neuen Vorschlag zuzustimmen. „Die Chancen auf eine Mehrheit schätze ich als sehr gut ein“, sagte Hartmann. „Mit 280 Wahlkreisen liegt der Rumpf der alten Reform auf dem Tisch und zeigt auf, dass es nur schlechtere Alternativen gibt.“

Foto: Bundestagsplenum [dts]

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