Trotz einer ersten Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht hält die Union an ihrer Klage gegen den zweiten Nachtragshaushalt der Bundesregierung für 2021 fest. Man bleibe zuversichtlich, was den Ausgang der Hauptsache angehe, sagte Fraktionsvize Mathias Middelberg am Donnerstag.
„Insoweit sage ich, ist das heute nicht nur ein Warntag für die Bevölkerung in Deutschland, wo Sirenen ausprobiert werden, sondern es ist auch ein Warntag für den Bundesfinanzminister und seine Haushaltspolitik.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor einen Eilantrag der Unionsfraktion gegen den Nachtragshaushalt zurückgewiesen. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei „unbegründet“, teilten die Karlsruher Richter mit. Zu diesem Schluss sei man nach einer Folgenabwägung gekommen. In der Hauptsache sei der Antrag aber weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die CDU/CSU-Fraktion hatte den Eilantrag mit einem abstrakten Normenkontrollverfahren verbunden. In der Hauptsache wendet sich die Union gegen die rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes 2021 und des Bundeshaushaltsplans 2021 durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 vom 18. Februar 2022. Mit diesem Gesetz war eine im Bundeshaushalt 2021 ursprünglich als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehene, jedoch nicht benötigte Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro rückwirkend auf den sogenannten „Energie- und Klimafonds“ übertragen worden.
Foto: Finanzministerium [dts]