Die Bundesregierung will künftig die Haltung von Puten in Deutschland gesetzlich regeln. Das geht aus einem Eckpunktepapier des Bundeslandwirtschaftsministeriums unter Leitung von Cem Özdemir (Grüne) hervor, über das die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet.
Demnach sollen Puten in die sogenannte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgenommen werden, in der sie bislang fehlen. Die Pläne des Ministeriums würden dazu führen, dass künftig deutlich weniger Tiere in einem Stall gehalten werden könnten. So sehen die Eckpunkte vor, dass pro Quadratmeter Stallfläche etwa 40 Kilogramm Lebendgewicht gehalten werden können, was etwa 1,9 männlichen Tieren entspricht. Eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft erlaubt derzeit maximal 58 Kilo Lebendgewicht beziehungsweise drei Tiere. Wolfgang Schleicher, Geschäftsführer des Zentralverbandes der Geflügelwirtschaft (ZDG), nannte die Pläne eine „realitätsverweigernde Traumtänzerei“. Würden die Eckpunkte nicht angepasst, werde sich der Verband juristisch dagegen zur Wehr setzen. In anderen EU-Ländern sei eine sogenannte Besatzdichte von bis zu 70 Kilogramm Lebendgewicht erlaubt. Die Özdemir-Pläne läuteten nach Ansicht des Verbands das Ende der deutschen Putenhaltung ein. Schleicher fürchtet, dass das Fleisch dann günstiger aus dem Ausland importiert werde. Der Tierschutzbund forderte indes, nicht nur die Haltungsbedingungen zu verbessern. Auch das routinemäßige Schnabelkürzen bei Putenküken müsse beendet werden. Verbandspräsident Thomas Schröder sagte der „NOZ“: „Wer Puten nur mit schmerzhaftem Schnabelkürzen halten kann, der darf keine Erlaubnis mehr erhalten. Das tierschutzwidrige Haltungssystem gehört verboten und auch nicht in einem Übergang weiter erlaubt.“
Foto: Cem Özdemir [dts]