Nach Einschätzung des Ifo-Instituts lässt sich das Ausmaß der Inflation in Deutschland nicht alleine mit den gestiegenen Preisen für Energie und Vorleistungen erklären. Dies legten Daten der amtlichen Statistik zur Wirtschaftsleistung nahe, teilte das Institut am Dienstag mit.
Daraus wurden demnach Unterschiede zwischen nominaler und preisbereinigter Wertschöpfung ermittelt. So lassen sich Rückschlüsse auf Preisanhebungen ziehen, die nicht durch höhere Vorleistungskosten verursacht wurden. Unternehmen in einigen Wirtschaftszweigen dürften die Preissteigerungen dazu genutzt haben, „ihre Gewinne auszuweiten“, sagte Joachim Ragnitz, stellvertretender Leiter der Ifo-Niederlassung Dresden. „Das gilt vor allem für den Handel, die Landwirtschaft und den Bau.“ Nach Corona hätten private Haushalte hohe Ersparnisse angesammelt. „Diese wurden im Jahr 2022 aufgelöst und haben die Konsumnachfrage befeuert“, so Ragnitz. „Auch die Entlastungen durch die Regierung dürften dazu beigetragen haben, die Nachfrage zu stützen und damit Spielräume für Preisanhebungen zu erweitern.“ Insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft einschließlich Fischerei sowie im Baugewerbe und in den Branchen Handel, Gastgewerbe und Verkehr hätten die Unternehmen ihre Preise deutlich stärker erhöht als es aufgrund der gestiegenen Vorleistungspreise allein zu erwarten gewesen wäre. „Einige Unternehmen scheinen den Kostenschub als Vorwand dafür zu nehmen, durch eine Erhöhung ihrer Absatzpreise auch ihre Gewinnsituation zu verbessern“, so Ragnitz. Landwirtschaftsunternehmen hätten zunächst wohl ihre Vorräte an Dünge- und Futtermitteln aufgebraucht, in ihrer Kalkulation aber die zu erwartenden Preissteigerungen bei Nachbestellungen bereits eingerechnet. Auf dem Bau dürften Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage zu den besonders starken Preiserhöhungen beigetragen haben. Das gelte vor allem für einige Ballungszentren. Ragnitz ergänzte, gegen überzogene Preisanhebungen helfe nur mehr Wettbewerb. Verbraucher könnten auch billigere Produkte kaufen und so die „Gewinninflation“ dämpfen. Es bestehe kein Grund für staatliche Eingriffe in die Preise. Auch eine „Übergewinnsteuer“ sei wegen ihrer verzerrenden Wirkung auf die Knappheitssignale des Marktes weder marktkonform noch sei sie rechtssicher durchzusetzen.
Da es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass hinter den Preissteigerungen Absprachen der Unternehmen stehen, seien auch kartellrechtliche Maßnahmen nicht hilfreich. Die Bekämpfung der Inflation ist vor allem eine Aufgabe der Europäischen Zentralbank. Die Regierung könne zur Senkung der Inflation beitragen, indem sie auf breit angelegte Entlastungen zugunsten aller Haushalte verzichte und politische Maßnahmen auf besonders arme Haushalte beschränke.
Foto: Menschen in einer Fußgängerzone [dts]