Über ein Jahr nach der blutigen Messerattacke auf Reisende in einem ICE zwischen Passau und Nürnberg hat das Oberlandesgericht München den Täter am Freitag zu 14 Jahren Haft verurteilt. Die Anklage hatte Abdalrahman A. unter anderem versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Er hatte am 6. November 2021 während der Fahrt unvermittelt vier Männer mit einem Messer angegriffen und drei davon schwer verletzt. Der Generalbundesanwalt sah „gravierende Anhaltspunkte für einen islamistischen Hintergrund“. Spätestens im September 2021 habe der Palästinenser den Entschluss gefasst, einen Beitrag zum weltweiten Dschihad durch die wahllose Tötung „ungläubiger“ Nichtmuslime in Deutschland zu leisten, so der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Dass dabei niemand ums Leben kam, grenzt an ein Wunder: Bei der besagten Fahrt näherte er sich von hinten dem Sitzplatz eines männlichen Fahrgastes und stach diesem mit einem Taschenmesser mit einer Klingenlänge von 8,5 cm achtmal kräftig in den Kopf-, Hals- und Brustbereich. Sodann versetzte er einem in demselben Wagen sitzenden anderen Fahrgast mit großer Wucht zwei Stiche in den Kopf. Einem dritten zu Hilfe eilenden Mann fügte der Angeschuldigte Schnittverletzungen an der Stirnseite und am rechten Handrücken zu. Anschließend lief Abdalrahman A. in den angrenzenden Wagen und stach dort einem vierten Fahrgast achtmal kraftvoll gegen den Schädel sowie mindestens zweimal in den Brust- und Bauchbereich. Unmittelbar nach diesem Vorfall bezeichnete er sich als psychisch krank. Auch nach der Festnahme sorgte er für jede Menge Ärger: Im Dezember 2021 schlug er einen Pfleger mit der Hand mindestens einmal schmerzhaft ins Gesicht, im Januar 2022 stieß er in seinem Isolierzimmer im Bezirksklinikum Regensburg einen Fensterflügel solange gegen die Wand, bis die Sicherheitsglasscheibe splitterte und sich zwei Metallstangen lösten. Danach hieb er mit einer dieser Metallstangen auf die Schleusentür des Zimmers ein und brachte auch deren Sicherheitsglas zum Zersplittern. Nach den Ergebnissen einer eingehenden psychiatrischen Untersuchung sowie weiterer Ermittlungen sei aber davon auszugehen, dass Abdalrahman A. nicht an einer psychischen Erkrankung leide, so die Anklage.
Foto: Gebäude mit Oberlandesgericht München und Bay. Verfassungsgericht [dts]