EU-Kommission ändert Definition von „grünem Wasserstoff“

Auf Druck von Wirtschaft und EU-Parlament ändert die EU-Kommission die Definition von „grünem Wasserstoff“. Das geht aus einem Entwurf für die Überarbeitung hervor, über den das „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe) berichtet.

Die Kommission will dabei nicht länger verlangen, dass der erneuerbare Strom für die Wasserstoffproduktion in derselben Stunde hergestellt werden muss wie der Wasserstoff selbst. Stattdessen soll er künftig im selben Quartal eines Jahres hergestellt werden. Bislang bestand die Kommission auf der Zeitgleichheit, um zu vermeiden, dass auch Strom aus nicht erneuerbarer Energie zum Einsatz kommt. Auch beim Thema Zusätzlichkeit bewegt sich die Kommission. Erst ab 2027 soll nun die Regel gelten, dass der Strom für grünen Wasserstoff aus neu errichteten Solar- und Windkraftanlagen kommen muss. Eine weitere Vorschrift sah vor, dass über das normale Stromnetz bezogener Strom zumindest in der gleichen Preiszone hergestellt werden musste. Der für die Erneuerbare-Energien-Richtlinie im Parlament zuständige Abgeordnete Markus Pieper (CDU) kritisiert auch die überarbeitete Definition: „Der neue Vorschlag der EU-Kommission ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht das, was nötig wäre“, sagte er dem „Handelsblatt“. „Auch mit diesem neuen Kommissionsvorschlag werden wir die Ziele für die Anteile grünen Wasserstoffs in Industrie und Verkehr nicht erreichen und das Feld ohne echten Grund zum größten Teil den fossilbasierten Wasserstoffproduktionen überlassen.“

Foto: Wasserstoff-Behälter [dts]

Previous Post

DAX startet schwach in die neue Woche – Öl und Gas auch günstiger

Next Post

Gasspeicher in Deutschland leeren sich – 96,98 Prozent

Related Posts