Bund will keine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

Eine von den Bundesländern gewünschte Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für Gebäude wird vorerst nicht vom Bund umgesetzt. „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) dem „Handelsblatt“ (Montagsausgabe).

Eine solche Pflicht wäre verfassungsrechtlich „wohl möglich“, politisch halte er sie aber für falsch. Hierzu habe es eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben. Buschmann hatte sich in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am vergangenen Donnerstag gegen eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden ausgesprochen. Auslöser der Debatte war die Hochwasserkatastrophe 2021.

Bislang verfügt nur etwa die Hälfte aller Wohnimmobilienbesitzer über eine Elementarschadenversicherung. „Es wäre in der gegenwärtigen gesamtwirtschaftlichen Lage unangebracht, den Wohngebäudeeigentümern noch mehr Kosten aufzubürden“, sagte Buschmann. Diese würden zudem an die Mieter durchgereicht werden. Die Länder könnten aber selbst tätig werden: „Sollten die Bundesländer eine Pflichtversicherung wünschen und für richtig halten, wäre die Einführung ihnen rechtlich möglich.“

Die Gesetzgebungskompetenz dafür hätten sie nach dem Grundgesetz, soweit der Bund selbst keine Regelung getroffen habe.

Foto: Nach dem Hochwasser 2021 [dts]

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