Das von der Ampel geplante Bürgergeld stößt offenbar auch nach Korrekturen des Gesetzentwurfs auf Widerstand bei CDU und CSU. Für die Union seien diese Änderungen nur „homöopathischer Natur“, sagte der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Stracke (CSU), der „Welt“ (Montagsausgabe).
„Sie ändern nichts an unserer Grundsatzkritik. Die Union wird auf dieser Basis weiter Nein zu den Bürgergeld-Plänen sagen.“ Ob die Union bei ihrem kategorischen Nein bleibt, soll in der Fraktionssitzung am kommenden Dienstag entschieden werden. Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag abschließend im Bundestag debattiert. Zwar haben die Ampel-Parteien dort eine sichere Mehrheit – aber im Bundesrat sieht es anders aus. „Ich gehe auch weiterhin davon aus, dass die Länder mit Unionsbeteiligung dem Entwurf nicht zustimmen“, so Stracke. Bekommt der Ampel-Entwurf im Bundesrat keine Mehrheit, wird der Gesetzentwurf in einem Vermittlungsausschuss beraten. Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD im Bundestag, Katja Mast, warnt die Opposition vor einer Blockade.
Zwar sei die Überweisung in einen Vermittlungsausschuss ein normaler parlamentarischer Vorgang, aber: „Es geht dann ums Bürgergeld und nicht um einen politischen Gemischtwarenladen, wo Markus Söder seine Ideen ins Regalfach stellt“, sagte Mast der Zeitung. „Wer das Bürgergeld ablehnt und blockiert, nimmt in Kauf, dass Tausende Menschen Weiterbildungen, die sie dringend brauchen, nicht bekommen. Unsere Wirtschaft sucht händeringend nach qualifizierten Arbeitskräften. Darum braucht es das Bürgergeld als eine der größten Weiterbildungsoffensiven, die dieses Land je gesehen hat.“
Die Union will nun ein eigenes Bürgergeld-Konzept vorlegen. In dem Entwurf, über den die „Welt“ berichtet, heißt es unter anderem, dass Lebensleistung stärker berücksichtigt werden solle: „Wer gearbeitet hat, muss mehr behalten dürfen. Wir wollen das Schonvermögen von der Anzahl der Arbeitsjahre abhängig machen.“ Heizkosten sollten in einem „angemessenen Rahmen übernommen“ werden, zugleich solle Sparsamkeit belohnt werden: „Im Falle eines geringen Energieverbrauchs soll ein Teil der Ersparnis den Leistungsempfängern ausgezahlt werden.“
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