33 Jahre nach dem Fall der Mauer warten immer noch viele Opfer der SED-Diktatur auf die Anerkennung ihrer durch Haft oder Zwangsarbeit erlittenen Schäden. Das geht aus Zahlen der SED-Opferbeauftragten des Bundestages, Evelyn Zupke, hervor, über die das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ in ihren Mittwochsausgaben berichtet.
Im Saarland, in Hamburg und in Bremen ist Zupke zufolge seit 2015 keinem einzigen verfolgten DDR-Bürger eine Anerkennung durch die zuständigen Versorgungsämter zugesprochen worden. Bei den westdeutschen Ländern hatten demnach Bayern mit 27 Prozent Anerkennungsquote und Baden-Württemberg mit 16 Prozent noch die besten Werte. Bei den ostdeutschen Ländern ist Sachsen-Anhalt das Schlusslicht mit nur einem Betroffenen, der zwischen 2015 und 2021 eine sogenannte „Beschädigtenversorgung“ bewilligt bekam – bei insgesamt 100 Anträgen. Gefolgt von Brandenburg mit 15 und Mecklenburg-Vorpommern mit 18 Prozent Anerkennungsquote.
Außerdem wird den Betroffenen in der Regel ein niedrigerer Grad an Beschädigung zugesprochen, als von ihnen beantragt wurde, so dass sie weniger Geld bekommen. „Es beschämt mich zutiefst, wenn ich sehe, was viele der Betroffenen erleben müssen. Die mehrjährigen Verfahren zermürben sie“, sagte Zupke. „Das muss sich ändern.“
Neben den zu hohen Hürden beim Nachweis von Ursache und Wirkung sei „ein wichtiger Aspekt, dass immer wieder in den Verfahren Akten aus der DDR, wie beispielsweise Haftakten oder die Akten der Jugendhilfe, zur Begutachtung von Betroffenen und zur Entscheidung über ihre Entschädigungsanträge herangezogen werden.“ Dabei solle sich kein Amt in einer Demokratie in seinen Entscheidungen maßgeblich auf Akten aus einer Diktatur stützen. Die SED-Opferbeauftragte schlug vor, das Gesetz zu ändern. Wenn ein eindeutiges Krankheitsbild vorliege und Betroffene schädigende Ereignisse wie politische Haft nachweisen könnten, dann „sollten keine weiteren Begutachtungen oder sonstigen Hürden mehr zu überwinden sein“.
Der Vorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), Dieter Dombrowski, sagte dem RND, im Zweifel entschieden Behörden zulasten der Betroffenen, und fuhr fort: „Am Ende scheitern die Antragsteller immer vor Gericht. Denn vor Gericht zählen Beweise. Deshalb ist der Gesetzgeber gefordert, da klarstellend tätig zu werden.“
Foto: Berliner Mauer mit Todesstreifen [dts]