Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) hat die Ampel-Koalition in Berlin gewarnt, mit der Abschöpfung von „Zufallsgewinnen“ von Energie-Unternehmen die Energiewende zu gefährden. Zwar halte er die geplante Abschöpfung prinzipiell für richtig – falsch sei aber die Art und Weise, in der die Bundesregierung die Wirtschaft an der Finanzierung der Strompreisbremse beteiligen wolle, sagte Goldschmidt der „Welt“.
Sie führe zu großer Verunsicherung bei den Unternehmen. So plane der Bund unter anderem, die Abgaben rückwirkend zu erheben. „Das heißt, man will Unternehmen, die auf einer anderen Rechtsgrundlage geplant haben, im Nachhinein etwas wegnehmen. Das ist ein Vertrauensbruch, auf den wir in der Vergangenheit mit gutem Grund verzichtet haben. Dazu kommt der erhebliche bürokratische Aufwand, der mit einer umsatzbezogenen Abgabe verbunden wäre.“ Goldschmidt schlägt vor, „Zufallsgewinne“ zu besteuern, statt sie mit einer Abgabe zu belegen. „Ich verstehe bis heute nicht, warum wir diesen komplizierten Weg einer umsatzbezogenen, womöglich rückwirkend zu begleichenden Abgabe wählen – und nicht die angefallenen Zusatzgewinne schlicht und ergreifend besteuern. Das wäre deutlich unbürokratischer“, so der Grünen-Politiker.
Die Bundesregierung will voraussichtlich noch in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Abschöpfung von „Zufallsgewinnen“ vorlegen. Er soll spätestens am 28. November vom Bundeskabinett verabschiedet werden, damit die Strompreisbremse zum 1. Januar 2022 in Kraft treten kann. Der Landesumweltminister schlägt vor, die Gesetzgebung zur Strom- und Gaspreisbremse sowie die Gesetzgebung zur Abschöpfung von „Zufallsgewinnen“ voneinander zu entkoppeln: „Der Zeitdruck besteht vor allem bei den Preisbremsen. Bei der Abschöpfung können wir uns mehr Zeit nehmen – um es dann handwerklich wirklich vernünftig hinzukriegen. Dieser Schuss muss sitzen.“
Foto: Windräder am Stadtrand [dts]