Lauterbach bringt Opt-Out-Verfahren für E-Patientenakte auf den Weg

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat angekündigt, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Opt-Out-Verfahren für die elektronische Patientenakte auf den Weg zu bringen. „Einen entsprechenden Gesetzentwurf für diese Grundsatzentscheidung werden wir zeitnah vorlegen“, sagte er dem „Handelsblatt“.

Die Teilnahme bleibe zwar freiwillig, „aber prinzipiell soll jeder gesetzlich Versicherte in Deutschland eine elektronische Patientenakte erhalten, die Nutzung wird somit der Regelfall“. Dafür soll die für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zuständige Firma Gematik am Montag per Beschluss von der Gesellschafterversammlung beauftragt werden, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu prüfen. „Um die Opt-Out-ePA schnellstmöglich umzusetzen, ist eine zeitliche Parallelisierung von Gesetzgebung und Konzeption der technischen wie organisatorischen Maßnahmen erforderlich“, heißt es in der Beschlussvorlage, über welche die Zeitung berichtet. Ziel ist die Umsetzung des Verfahrens im Jahr 2024. Aus der Beschlussvorlage geht auch hervor, wie das Opt-Out-Verfahren geregelt werden soll – also, an welcher Stelle Versicherte widersprechen können: Konkret soll es vier Entscheidungsstufen geben. Sofern Versicherte nicht widersprechen, wird in der ersten Stufe automatisch eine ePA für den Patienten angelegt und bereitgestellt; in der zweiten Stufe kann die Akte durch den behandelnden Arzt befüllt und in der dritten zu Behandlungszwecken vom Arzt eingesehen werden; in der vierten Stufe können die Gesundheitsdaten schließlich in anonymer Form zu Forschungszwecken gespendet werden.

Foto: Behandlungszimmer beim Arzt [dts]

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