KfW engagiert Wirtschaftsprüfer wegen Dezember-Gasabschlägen

Die Erstattung der Dezember-Abschläge an die Gasversorger stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vor größere Probleme als bislang bekannt. Angeblich kann sie nur mit Hilfe privater Wirtschaftsprüfer bewältigt werden, wie ein hochrangiger KfW-Manager am Mittwoch in einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages erklärte.

Die „Bild am Sonntag“ berichtet darüber. Seine Bank sei demnach zur Soforthilfe-Erstattung gekommen sei „wie die Jungfrau zum Kinde“, erklärte der Mann vor den Ausschussmitgliedern. Die KfW habe „ruck, zuck 60 Leute“ herbeigezogen für die Auszahlung an 1.500 Versorger. Vorher müssten aber die Gasversorger-Anträge geprüft werden. Das könne die KfW nicht, damit habe sie eine private Beratungsgesellschaft beauftragt. „Sonst würde es überhaupt nicht funktionieren.“ Im Gesetz zur Dezember-Soforthilfe steht, dass das Geld rechtzeitig zum 1. Dezember bei den Versorgern ankommen soll. Laut Informationen der „Bild am Sonntag“ geht drei Versorgern die Formulierung nicht weit genug. In einem Brief an die Ampel-Koalition fordern sie eine Garantie, „ansonsten kann ein Abschlagsverzicht im Dezember nicht erfolgen“. Aus Stadtwerke-Kreisen heißt es: „Selbst eine Zahlungsverzögerung von einer Woche packen etliche Versorger nicht. Dann ist die Gasversorgung der Bürger akut gefährdet. Das riskieren wir nicht. Dann buchen wir lieber im Dezember ab.“ Auch ob die geplante Gaspreisbremse ab März tatsächlich bei den Bürgern ankommt, ist mehr als fraglich. Laut Kai Warnecke, Präsident von Haus und Grund, ist die Weitergabe der Gaspreisbremse an Mieter mit Zentralheizung erst mit der Nebenkostenabrechnung im nächsten Frühsommer möglich. Warnecke warnte außerdem davor, dass die Mieter dann aber mehr statt weniger zahlen müssten, weil die Vermieter die erhöhten Gaspreise bislang vorgestreckt hätten. „Für Mieter ist eine Verdopplung der Heizkosten absolut realistisch“, sagte Warnecke der Zeitung. Viele Experten rechnen mit noch deutlich größeren Steigerungen. Die Energieversorger selbst „garantieren die Preisanpassungen bis zum 1. März“, erklärt Marie-Luise Wolff, Präsidentin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) der „Bild am Sonntag“. Das gilt aber nur für Direktkunden.

Mieter müssen warten, bis die Hausverwaltung die Gaspreisbremse auf die eigene Wohnung umlegt. Wolff: „Wann die Kunden tatsächlich in den Genuss der Entlastungen kommen, darauf haben wir für die über 60 Prozent der Menschen, die zur Miete wohnen, keinerlei Einfluss. Das ist Sache der Vermieter.“ Ärger macht auch die Finanzierung der geplanten Strompreisbremse über die Abschöpfung von sogenannten „Zufallsgewinnen“. Die wichtigsten Energieverbände BDEW, VKU und 8KU haben sich am Freitag mit einem Brandbrief an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Vizekanzler Robert Habeck gewandt, wie die Zeitung weiter schreibt.

Darin heißt es: „Eine Übergewinnsteuer als Aufschlag auf die Körperschaftssteuer wäre wesentlich einfacher umsetzbar.“ Die Komplexität des von der Bundesregierung geplanten Verfahrens „bringt das uns an die Belastungsgrenze“.

Foto: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) [dts]

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