Der Bundesrat hat die Einführung des sogenannten Bürgergeldes vorerst blockiert. In einer Sondersitzung der Länderkammer verfehlte das zustimmungsbedürftige Gesetz am Montag die notwendige Mehrheit von 35 Stimmen.
Damit kommt es zu einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag. Die Union hatte bereits im Vorfeld angekündigt, dem Gesetzentwurf der Ampelkoalition nicht zustimmen zu wollen. Im Gegensatz zum Bundestag ist die Ampel in der Länderkammer bei Zustimmungsgesetzen auf die Unterstützung von CDU und CSU angewiesen. Die Positionen zwischen Bundesregierung und Unionsparteien liegen noch weit auseinander – Letztere fordern deutliche Änderungen. Die Ampelkoalition hatte sich bereits im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) ein Bürgergeld einzuführen. Das Vorhaben gilt als zentrale Sozialreform der Bundesregierung. Es soll für weniger Bürokratie sorgen und ab dem 1. Januar 2023 gelten, auch wenn es gerade bei diesem Datum noch viele Zweifler gibt. Sollte das Vermittlungsverfahren nicht zügig zu einem Kompromiss führen, dürfte der Termin nicht mehr zu halten sein.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, die Regelsätze um rund 50 Euro im Vergleich zu heute auf 502 Euro anzuheben. In den ersten zwei Jahre des Bürgergeldbezugs soll nach dem Willen der Ampelkoalition eine sogenannte „Karenzzeit“ gelten. Das Vermögen der Bezieher wird dabei nicht berücksichtigt, „sofern es nicht erheblich ist“. Nach Ablauf der „Karenzzeit“ soll eine entbürokratisierte Vermögensprüfung durchgeführt werden.
Insgesamt sollen beim Bürgergeld seltener Sanktionen ausgesprochen werden. Es sollen zudem höhere Freibeträge gelten.
Foto: Gebäude des Bundesrates in Berlin [dts]