„Bürgergeld“ vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen

Der Bundestag hat am Freitag mit größerer Mehrheit als bei der ersten Abstimmung vor gut zwei Wochen das sogenannte neue „Bürgergeld“ nun in der Kompromissvariante beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten nun 557 Abgeordnete für den Hartz-IV-Nachfolger, 98 Abgeordnete dagegen, zwei enthielten sich.

Zuvor hatte die Union angekündigt, mit der Ampel für das entsprechende Gesetz zu stimmen, nachdem es im Vermittlungsausschuss eine Einigung auf einen Kompromiss gegeben hatte. Der Bundesrat, wo das ursprüngliche Gesetz auf Betreiben der Unions-Länder blockiert worden war, wird am Freitag ebenfalls noch über das neue „Bürgergeld“ abstimmen, auch hier ist die Verabschiedung wohl nur noch Formsache. Der Kompromiss sieht vor, dass die ursprünglich geplante sechsmonatige, weitgehend sanktionsfreie „Vertrauenszeit“ zu Beginn des „Bürgergeld“-Bezugs entfällt. Statt nur um zehn Prozent sollen die Regelleistungen von Beginn an in Stufen um bis zu 30 Prozent gekürzt werden können. Die bisherige Karenzzeit von zwei Jahren wird auf ein Jahr verkürzt. In dieser Zeit soll die Angemessenheit der Wohnung und des Vermögens nicht geprüft werden. Das Schonvermögen bleibt künftig nur noch bis zu 40.000 Euro (statt 60.000 Euro) vor Anrechnung geschützt. Alle weiteren Haushaltsmitglieder dürfen mit 15.000 Euro nur noch halb so viel behalten wie ursprünglich geplant.

Foto: Bundestagsplenum [dts]

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