Abbaugenehmigung für AKWs Grohnde und Brokdorf noch nicht erteilt

Rechtlich besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Ende 2021 vom Netz genommenen Atomkraftwerke in Grohnde (Niedersachsen) und Brokdorf (Schleswig-Holstein) weiterzubetreiben. Das geht aus der Antwort des Bundesumweltministeriums auf eine Berichtsbitte des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler hervor, über welche die „Welt“ berichtet.

Das Ressort von Ministerin Steffi Lemke (Grüne) schreibt darin, dass die Betreiber der Ende 2021 vom Netz genommenen Kernkraftwerke Grohnde, Brokdorf und Gundremmingen zwar „Anträge auf Erteilung einer ersten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung“ gestellt hätten, erteilt wurde diese Genehmigung bislang allerdings nur für das bayrische Kraftwerk in Gundremmingen. Für den Block C des dortigen AKW stimmte die zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz, dem entsprechenden Antrag auf „Ausnutzung der Genehmigung“ am 13. April 2022 zu. Der Betreiber der Werke in Grohnde und Brokdorf, das Unternehmen Preussen Elektra, hat die Anträge zwar auch gestellt, final genehmigt aber sind sie noch nicht. „Mit der Erteilung einer ersten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das jeweilige AKW“ sei „zum Ende des Jahres 2022“ zu rechnen, schreibt das Bundesumweltministerium.

Für Schäffler ergibt sich daraus eine politische Forderung. „Niedersachsen und Schleswig-Holstein müssen diesen Prozess stoppen“, sagte der FDP-Politiker der Zeitung. „Wir müssen alle Optionen offenhalten, um gegebenenfalls einen Weiterbetrieb zu ermöglichen.“ Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte zu Beginn der vorigen Woche verkündet, dass die drei Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 nicht, wie gesetzlich festgeschrieben, Ende des Jahres vom Netz gehen, sondern bis Mitte April 2023 weiterlaufen.

Ansonsten gelte der Atomausstieg.

Foto: Atomkraftwerk [dts]

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