50 NGOs fordern Pflichtanwälte für Menschen in Abschiebehaft

Die Kinderrechtsorganisation „Terres des Hommes“ und 49 weitere Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Pro Asyl fordern die Bundesregierung auf, betroffenen Flüchtlingen im Falle einer Abschiebehaft künftig zwingend einen Anwalt an die Seite zu stellen. Das berichten die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Mittwochausgaben.

„In der Abschiebungshaft wird einer Person die Freiheit entzogen, ohne dass sie eine Straftat begangen hat“, heißt es in einem Forderungspapier, das am Mittwoch veröffentlicht werden soll. Die Haft sichere lediglich die Abschiebung, also den Vollzug eines Verwaltungsaktes. „Mit diesem Freiheitsentzug wird massiv in die Grundrechte der betroffenen Person eingegriffen; in unserem Rechtsstaat werden deshalb an einen Haftbeschluss hohe formale und inhaltliche Anforderungen gestellt“, schreiben die Menschenrechtsorganisationen weiter. Diesen Anforderungen werde die Praxis in der Abschiebungshaft häufig nicht gerecht. Valide Schätzungen gingen vielmehr von rund 50 Prozent fehlerhaften und daher rechtswidrigen Inhaftierungen aus, heißt es weiter. Bei einer derart hohen Fehlerquote drohten rechtsstaatliche Grundsätze ihre generelle Gültigkeit zu verlieren. Eine Ursache für die Fehlerquote sei, dass Betroffene, die oftmals mittellos seien und denen es an System- und Sprachkenntnissen fehle, ohne professionellen Beistand vor Gericht keine Chance hätten, ihre Grundrechte zu verteidigen, so die Nichtregierungsorganisationen. Um den Rechtsstaat durchzusetzen und das Leid der Betroffenen zu mindern, brauche es eben deshalb eine Pflichtbeiordnung von Anwälten. Nach Meinung der Menschenrechtler könne nur dieses Mittel für Waffengleichheit sorgen und eine effektive Kontrolle der Haftanträge und Gerichtsbeschlüsse ermöglichen. Im ersten Quartal des vergangenen Jahres waren knapp 1.000 Menschen in Abschiebehaft.

Foto: Justicia [dts]

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