Die Wohnungswirtschaft fühlt sich durch das „Entlastungspaket“ der Bundesregierung nur unzureichend unterstützt. „Wir drängen weiterhin auf tatsächlich greifende Liquiditätshilfen“, sagte der Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), Axel Gedaschko, dem „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe).
Laut Beschluss des Koalitionsausschusses von SPD, Grünen und FDP soll der Wohnungswirtschaft angesichts steigender Energiepreise geholfen werden. Um die „kommunalen und sozialen Wohnungsunternehmen“ bei steigenden Energiekosten zu unterstützen, wird demnach die befristete Förderung von Betriebsmitteln im „Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Private Wohnungsunternehmen können laut Beschluss die regulären KfW-Förderkreditprogramme oder das „European Recovery Program“ (ERP) der KfW in Anspruch nehmen. Bei vorübergehenden Liquiditätsengpässen seien außerdem die regulären Bürgschaftsprogramme von Bund und Ländern nutzbar.
Der GdW-Präsident kritisierte, die KfW-Programme dienten nicht der Überbrückung einer Liquiditätslücke. Die Probleme entstünden den Wohnungsunternehmen, weil diese die höheren Energiekosten für die Mieter zunächst auslegen und erst später im Rahmen der Betriebskostenabrechnung abrechnen könnten. „Insofern treffen die steigenden Energiekosten die Wohnungsunternehmen nicht direkt, sondern nur indirekt“, so Gedaschko. Der Präsident des Eigentümerverbands Haus und Grund, Kai Warnecke, sagte unterdessen der Zeitung: „Die exklusive Unterstützung kommunaler Unternehmen, die lediglich knapp zehn Prozent des Wohnungsmarktes ausmachen, ist ein wettbewerbsverzerrender Eingriff in den Wohnungsmarkt.“
Sollten private Vermieter diese Absicherung nicht ebenfalls erhalten, werde Haus und Grund die Europäische Kommission um Prüfung dieses Eingriffs in den Binnenmarkt bitten. „Entsprechende Verfahren in Frankreich waren bereits erfolgreich“, warnte Warnecke.
Foto: Wohnhaus (dts)