Das Finanzierungsdefizit des Staates hat im ersten Halbjahr 2022 bei 13,0 Milliarden Euro gelegen. Damit war das staatliche Defizit deutlich niedriger als noch im ersten Halbjahr 2021 (75,6 Milliarden Euro), teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit.
Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen Preisen errechnet sich für das erste Halbjahr 2022 eine Defizitquote von 0,7 Prozent, nach 4,3 Prozent im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Das Finanzierungsdefizit des Staates ergibt sich aus der Differenz zwischen Einnahmen in Höhe von 879,4 Milliarden Euro und Ausgaben in Höhe von 892,4 Milliarden Euro. Der Rückgang des Defizits im Vergleich zum ersten Halbjahr 2021 beruht insbesondere auf einem starken Anstieg der Einnahmen um 7,9 Prozent bei einer nur leichten Steigerung der Ausgaben um 0,2 Prozent. Für das gesamtstaatliche Ergebnis war vor allem das Finanzierungsdefizit des Bundes mit 42,8 Milliarden Euro verantwortlich, auch wenn es niedriger ausfiel als im ersten Halbjahr 2021 (60,7 Milliarden Euro), so die Statistiker. Demgegenüber waren die Finanzierungssalden der Länder (16,6 Milliarden Euro), der Gemeinden (5,7 Milliarden Euro) und der Sozialversicherungen (7,4 Milliarden Euro) positiv. Auf der Einnahmenseite waren die Steuereinnahmen im Vergleich zum Vorjahr 11,6 Prozent höher und überstiegen damit deutlich das Niveau vor der Coronakrise im ersten Halbjahr 2019. Einen großen Anteil daran hatten die Unternehmenssteuern. So verzeichneten die Einnahmen aus der Gewerbesteuer (+27,7 Prozent), der veranlagten Einkommenssteuer (+24,8 Prozent) und Körperschaftssteuer (+19,4 Prozent) starke Zuwächse. Zudem stiegen auch unter dem Einfluss der Inflation die Einnahmen aus der Umsatz- und Einfuhrumsatzsteuer (+15,5 Prozent). Die generelle positive Entwicklung am Arbeitsmarkt mit weniger Kurzarbeit und einer steigenden Anzahl an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten schlug sich auch in gestiegenen Lohnsteuereinnahmen um 7,0 Prozent nieder. Die nur geringe Steigerung der Ausgaben lag unter anderem am starken Rückgang der Subventionen, so das Bundesamt. Diese sanken um 50,1 Prozent im ersten Halbjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Grund hierfür war insbesondere das Auslaufen verschiedener Corona-Maßnahmen. So ging beispielsweise die Inanspruchnahme von Corona-Überbrückungshilfen deutlich zurück und auch weitere Corona-Maßnahmen, wie die Erstattungen der Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeit durch den Staat, waren rückläufig. Die Entlastungsmaßnahmen, die aufgrund der Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine beschlossen wurden, treten hingegen größtenteils erst im zweiten Halbjahr 2022 in Kraft. Die Entwicklung am Arbeitsmarkt führte zu einem Rückgang der Ausgaben für monetäre Sozialleistungen (-3,0 Prozent im Vorjahresvergleich), was vor allem an gesunkenen Ausgaben für Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld I und II lag. Dazu trug auch ein Basiseffekt durch die aufgrund der Folgen der Coronakrise seit 2019 stark gestiegenen Ausgaben für monetäre Sozialleistungen bei. Auch im ersten Halbjahr 2022 lagen diese noch über dem Niveau vor der Coronakrise. Deutlich gestiegen sind dagegen die Zinsausgaben (+14,5 Prozent) sowie die Leistungen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit (+48,3 Prozent), insbesondere aufgrund der finanziellen Unterstützung für die Ukraine.
Foto: Finanzministerium (dts)