Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weist Asylanträge sogenannter „queerer“ Flüchtlinge weiterhin mit dem Argument ab, die Sexualität in ihrem Herkunftsland „diskret“ ausleben zu können. Das zeigen aktuelle Fälle des Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD), über die die „Welt“ berichtet.
„Die Fälle, die bei uns ankommen, zeigen: Es gibt keine signifikante Änderung zu den Vorjahren“, sagte Patrick Dörr, LSVD-Vorstandsmitglied, der „Welt“. Die sogenannte „Diskretionsprognose“ werde weiterhin vorgenommen, obwohl sie bereits 2013 vom Europäischen Gerichtshof als europarechtswidrig beurteilt wurde. „Das Doppelleben der Menschen ist immer ein Ergebnis aus Verfolgung, Diskriminierung, Pathologisierung und feindlicher Gesetzgebung“, so Dörr. „Die Menschen werden gezwungen, überall zu lügen: in der Familie, auf der Arbeit, in der Öffentlichkeit. Das ist massiver Druck.“
Die Bundesregierung will die rechtswidrige Praxis eigentlich beenden. Man befinde sich im „unmittelbaren Austausch“ mit dem Bundesamt sowie dem Bundesinnenministerium, sagt Filiz Polat, parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion. Das Innenministerium werde „im Hinblick auf die bisherige Asylverfahrenspraxis seine bisherigen Dienstanweisungen hinsichtlich LSBTI-Geflüchteten“ überprüfen, so Polat der „Welt“.
„Wir können uns nicht damit abfinden oder darauf spekulieren, dass LSBTI-Geflüchtete kein offenes, geoutetes Lebens führen wollen beziehungsweise sollen“, sagt Helge Lindh, für die SPD Mitglied im Innenausschuss des Bundestags. „Damit machen wir uns zum Komplizen der Verhältnisse und Personen, die LSBTI-Personen drangsalieren, unter Druck setzen, erpressen oder in die Diskretion zwingen.“
Foto: Regenbogen-Fahne (dts)