Das Bundeswirtschaftsministerium prüft die Einführung einer sogenannten „Übergewinnsteuer“ auf Strom, der aus Braunkohle und Erneuerbaren Energien gewonnen wird. Laut eines Berichts des „Spiegel“ wird überlegt, ob der Staat einen fixen Preis für die Kilowattstunde Strom aus diesen Quellen festlegen, den die Erzeuger noch maximal bekommen dürfen.
Die Summe, die sie darüber hinaus aus den Verkäufen an den Strommärkten erzielen, müssten die Produzenten an den Staat abtreten. Das Magazin beruft sich dabei auf „Informationen aus dem Umfeld des Ministeriums“. Laut „Spiegel“-Bericht lassen Habecks Ministeriale dieser Tage durchrechnen, wie hoch der Festpreis angesetzt werden kann – und wie viel Geld der Bund dann einnehmen würde. Wegen des Strommarktdesigns in Europa bestimmen gerade die hohen Erzeugungspreise von Gaskraftwerken die Preise an den Strombörsen.
Elektrizität aus Erneuerbaren Energien und Braunkohle ist wesentlich günstiger in der Herstellung, die Produzenten erhalten allerdings aktuell ebenfalls die extrem hohen Preise an den Strombörsen. Ihre Gewinne sind deshalb seit Ausbruch des Ukrainekriegs deutlich gestiegen.
Foto: Windräder bei Tantow in Brandenburg (dts)