Grüne planen Ergänzungsabgabe für Energieunternehmen

Die Grünen bringen in der Diskussion um eine sogenannte „Übergewinnsteuer“ für Energieunternehmen eine Abgabe ähnlich dem Solidaritätszuschlag ins Spiel. „Am geeignetsten wäre technisch gesehen wahrscheinlich eine Ergänzungsabgabe in der Körperschaftssteuer. Das schauen wir uns gerade konzeptionell an“, sagte Katharina Beck, finanzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, der „Welt“.

Dabei nehme man auch Bezug auf Lösungen in anderen Ländern. „Orientieren können wir uns in manchen Aspekten am italienischen Modell“, sagte Beck. Es müsse aber auf das deutsche Steuerrecht angepasst werden.

Beck verwies zur Begründung einer Übergewinnsteuer auf die oligopolistischen Strukturen des Mineralölmarktes und die damit verbundene Marktmacht der Anbieter. Eine Übergewinnsteuer wäre aus ihrer Sicht eine „Art Krücke“, bis das Kartellrecht reformiert sei. Sie sprach von einer „befristeten Abgabe“. Eine Ergänzungsabgabe kommt nach deutschem Recht nur dem Bund zugute.

Der Solidaritätszuschlag ist derzeit die einzige Ergänzungsabgabe.

Foto: Autobahn-Tankstelle im März 2022 (dts)

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