Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat aufgrund der weiterhin angespannten Gasversorgungslage in Deutschland ein weiteres „Energiesicherungspaket“ angekündigt. „Wir treffen Vorsorge, damit wir durch den Winter kommen“, sagte der Minister am Donnerstag.
Im Mittelpunkt des neuen Pakets stehen Gaseinsparung und die Befüllung der Speicher. Hintergrund sei, dass auch nach der Wartung der Pipeline Nord Stream 1 die Gasflüsse aus Russland deutlich reduziert seien, obwohl einer vollen Auslastung „technisch nichts entgegensteht“ und Lieferpflichten seitens Russlands bestünden, hieß es vom Wirtschaftsministerium. Um die Speicherbefüllung sicherzustellen, sollen die gesetzlich vorgesehen Füllstände bei den Gasspeichern noch mal erweitert werden. Konkret wird für den 1. September 2022 ein neues Zwischenziel von 75 Prozent eingefügt.
Die Vorgaben zielten darauf, dass auch bei geringen Gasflüssen nicht ausgespeichert werde, sondern die Speicher kontinuierlich weiter befüllt werden, so das Ministerium. Daneben werden die bisherigen Füllstandsvorgaben nochmal erhöht, zum 1. Oktober von 80 Prozent auf 85 Prozent, zum 1. November von 90 Prozent auf 95 Prozent. Die zusätzlichen fünf Prozentpunkte bedeuteten im Maximum zum 1. November eines Kalenderjahres ca. 1. Milliarde Kubikmeter Gas. Die hierfür notwendige Ministerverordnung sei in der Ressortabstimmung und werde „in den nächsten Tagen“ in Kraft treten, hieß es.
Um den Erdgasverbrauch in der Stromerzeugung zu senken, hatte die Bundesregierung zuletzt bereits beschlossen, mehr Kohlekraftwerke einzusetzen. So können Steinkohlekraftwerke aus der Netzreserve zurückkehren. Eine entsprechende Verordnung ist bereits in Kraft. Neu hinzu kommt nun eine Verordnung, mit der eine Braunkohlereserve zum 1. Oktober aktiviert wird.
Die Braunkohlekraftwerke könnten dann auch an den Strommarkt zurückkehren und Erdgaskraftwerke ersetzen, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Darüber hinaus sollen Transportkapazitäten für die Brennstoffversorgung auf der Schiene mit diversen Maßnahmen sichergestellt werden. Der dritte Maßnahmenbereich des von Habeck vorgestellten Pakets umfasst Effizienz- und Einsparmaßnahmen. So sollen unter anderem Energieeinsparungen in Unternehmen verbessert werden.
Unternehmen, die ein Energie- und Umweltmanagementsystem eingeführt haben, sollen solche Energiesparmaßnahmen umsetzen, die sich innerhalb von zwei Jahren wirtschaftlich rechnen. Betroffen wären hiervon grundsätzlich große Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen von mehr als 10 GWh, die beispielsweise gesetzliche Privilegien beim Spitzenausgleich im Rahmen der Stromsteuer oder zur Vermeidung von Carbon-Leakage in Anspruch nehmen. Auch für Wohngebäude sind Maßnahmen geplant. So sollen Mieter „mehr Spielraum“ bekommen, Energie einzusparen.
Vertragliche Verpflichtungen, eine Mindesttemperatur in gemieteten Räumen aufrechtzuerhalten, sollen vorübergehend ausgesetzt werden, sodass Mieter, die Energie einsparen und die Heizung herunterdrehen wollen, dies auch tun dürfen. Unter anderem soll es künftig auch untersagt werden, dass Hausbesitzer private Pools mit Gas beheizen.
Foto: Gas-Zähler (dts)