Folgekosten nach Ende des „Privacy Shields“ weiterhin unklar 

Brüssel – Zwei Jahre nach dem Ende des „Privacy Shield“-Abkommens zur Datenübermittlung zwischen der EU und den USA sind die Folgekosten für EU-Unternehmen weiterhin unklar. Die EU-Kommission habe keine derartige Bewertung vorgenommen, berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf eine entsprechende Antwort auf eine Anfrage des FDP-Europaabgeordneten Moritz Körner.

Das Gleiche gelte demnach für mögliche Kosten in der EU, sollte Google Analytics EU-weit verboten werden. Die Datenschutzbehörden Frankreichs und Österreichs haben das Statistik-Tool bereits als unvereinbar mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingestuft. Mit Google Analytics verfolgen Internetseiten-Betreiber das Verhalten der Nutzer, die Daten gehen an den US-Konzern. Der Europäische Gerichtshof hatte „Privacy Shield“ im Juli 2020 gekippt, seitdem herrscht Rechtsunsicherheit; die US-Senatorin Maria Cantwell sah transatlantischen Handel „im Wert von mehr als einer Milliarde Dollar gefährdet“. Zwar hat die Kommission sich Ende März mit Washington im Grundsatz auf ein neues Abkommen geeinigt – mit dem Inkrafttreten rechnet sie aber erst im Frühjahr 2023. „Es ist nicht zu erwarten, dass das zukünftige Abkommen die Bürgerrechte ausreichend schützen wird“, kritisiert FDP-Mann Körner.

Foto: Google-Nutzer am Computer (dts)

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