Missbrauchsbeauftragte für „gestuftes Verfahren“ bei Chatkontrolle

Berlin – Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, sieht Betreiber von Jugend-Chats in der Verantwortung, das Alter ihrer User zu überprüfen. „Die Betreiber müssen sicherstellen, dass das Kind wirklich erst 13 Jahre alt ist und nicht doch 43“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben).

„Sie müssen also einen Nachweis für die Identifikation der Person fordern, bevor jemand dort chatten darf.“ Zudem sollten Filter bemerken, welche privaten Daten Kinder hochladen – wie beispielsweise eine Telefonnummer, so Claus. Die Unabhängige Beauftragte zu Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs verwies dabei auf das Verfahren von Vermittlungsplattformen für Ferienwohnungen, die solche technischen Einschränkungen nutzen, damit Vermieter und Mieter sich nicht am Vermittler vorbei verständigen können. „Wenn wir solche Algorithmen für wirtschaftliche Interessen verwenden, müssen wir das doch erst recht tun, um unsere Kinder vor solch privaten Kontakten zu schützen“, sagte Claus den Funke-Zeitungen.

Außerdem sprach sich die Beauftragte für ein „gestuftes Verfahren bei der Chatkontrolle“ aus. „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, daher brauchen wir auch dort Regeln und Grenzen, die ja in der analogen Welt auch selbstverständlich sind.“

Foto: Tastatur (dts)

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