Berlin – Die Apotheken in Deutschland dürfen künftig weitere Leistungen erbringen, die bisher Ärzten vorbehalten waren – die reagieren darauf entsetzt. Laut Schiedsspruch zwischen Krankenkassen und Apotheken dürfen die Apotheken bei entsprechender Qualifikation ab sofort Patienten auch dann beraten, wenn es um Medikamente bei einer Antitumortherapie, bei „Polymedikation“ oder nach Organtransplantation geht, oder eine standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck-Patienten, die mindestens ein antihypertensives Medikament einnehmen, durchführen.
„Es ist ein Unding, dass jetzt Dienstleistungen bezahlt werden sollen, die in die ärztliche Beratungstätigkeit fallen und für die Apotheken kaum der geeignete Ort sein können“, sagte die Chefin des Ärzteverbands Marburger Bund, Susanne Johna, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Ich bin schockiert über diese Entwicklung.“ Die Ärzte könnten dies nur als „Misstrauensvotum interpretieren“. Der Marburger Bund beharrt darauf, dass nur Ärzte über die richtige Therapie mit Arzneimitteln entscheiden dürften.
„Apotheker haben andere Aufgaben, die aber nicht darin liegen können, in Konkurrenz zu Ärzten zu treten“, sagte die Vorsitzende. „Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es im Sinne der Patienten wäre, eine Beratung über orale Anti-Tumor-Therapien halböffentlich am Bezahltresen in der Apotheke zu führen.“ Johna richtet ihre Kritik auch direkt an die Krankenkassen. „Ich bin schon sehr verwundert darüber, dass die Krankenkassen einerseits heftig über ihre schwierige Finanzlage klagen, andererseits aber bereitwillig hochpreisige neue Dienstleistungen der Apotheken finanzieren. Das passt einfach nicht zusammen.“
Foto: Apotheke (dts)